Unsere AGB‘s

§ 1 Vertragsgegenstand und Reichweite

Der Auftraggeber bezieht unter Einschaltung der BZTM Dolmetscherleistungen. Hierbei findet durch BZTM eine Vermittlung von freiberuflichen Dolmetschern statt. BZTM übernimmt hierzu das Vertragsmanagement auf Seiten des vermittelten Dolmetschers und rechnet die erbrachten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber für den Dolmetscher ab. BZTM ist darüber hinaus umfassender Ansprechpartner des Auftraggebers bezüglich der vermittelten Dolmetscherleistungen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Regelungen gelten für sämtliche Einzelvermittlungen von Dolmetscherleistungen zwischen den Vertragparteien, auch wenn dies künftig nicht im Einzelfall vereinbart wird. Die Bestimmungen der dieser Vereinbarung beiliegenden sog. „grünen Karte“ gelten als vertraglich vereinbarte Bedingungen für die Leistungsdurchführung.

§ 2 Beauftragung und Storno

Die Beauftragung von Dolmetscherleistungen erfolgt unter gemeinsamer Abstimmung von zumindest benötigter Qualifikation, Zeit Ort und Dauer des Einsatzes des Dolmetschers. Zur Beauftragung des Dolmetschers ist eine Bestätigung der BZTM erforderlich, mit der diese den Einsatz und die Verfügbarkeit des vermittelten Dolmetschers bestätigt.

Liegt demnach eine verbindliche Beauftragung vor und wird diese später durch den Auftraggeber kurzfristig storniert, wozu er jederzeit berechtigt ist, fällt für Bearbeitung des Stornos und Verdienstausfall für den Dolmetscher als Stornogebühr ein Betrag in Höhe einer abrechenbaren Dolmetscherstunde zzgl. Vermittlungsgebühren an. Sollten aufgrund kurzfristiger Stornierungen weitere Kosten entstehen, etwa aufgrund entstandener Anreisekosten des Dolmetschers, sind diese dem Dolmetscher vom Auftraggeber zu ersetzen.

Als kurzfristig abgesagt gelten sämtliche Termine innerhalb von 24 Std. vor Beginn des beauftragten Termins. Termine, die am Montag stattfinden, müssen spätestens am vorherigen Freitag bis 14 Uhr abgesagt werden, um nicht als kurzfristige Stornierung zu gelten.

§ 3 Haftung

Die Dolmetscher werden von BZTM auf ihre fachliche Eignung hin geprüft. Hierin erschöpft sich die Tätigkeit der BZTM hinsichtlich der Sicherung der Dolmetscherleistungen in fachlicher Hinsicht. Eine Haftung der BZTM für fehlerhafte Dolmetscherleistungen und Falschübersetzungen wird nicht übernommen. Der Dolmetscher steht selbst für die ordnungsgemäße Leistungserbringung ein, insbesondere ist er in fachlicher Hinsicht verpflichtet, die Regelungen der sog. „grünen Karte“ einzuhalten und hiernach seine Leistungen zu erbringen.